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Hausordnung Helmholtz – Gymnasium
1. Das Schulgebäude wird um 7.45 Uhr für die Schüler geöffnet. 2. Während der allgemeinen Unterrichtszeit von 8.00 – 14.15 Uhr vermeiden Schüler auf dem Schulhof und im Gebäude jede Art von Lärm. Dies gilt nicht für die großen Pausen. 3. Für Schüler, die später als zur ersten Stunde Unterricht haben, gilt: 3.1 Die Flure vor den Klassen und die Klassenräume dürfen erst fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts betreten werden. 3.2 Wer früher auf dem Schulgelände ist, hält sich vor dem Neubau oder in der Kantine auf. 4. Gemäß den baupolizeilichen Vorschriften betreten und verlassen die Schüler das Schulgebäude nur durch die Türen zum Schulhof. 5. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich noch andere gefährdet. So ist es zum Beispiel verboten, gefährliche Gegenstände mitzubringen. Ebenso können Ball- und Fangspiele in den Gebäuden wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht geduldet werden. Während der Pausen dürfen für das Fußballspielen auf dem Schulhof nur Softbälle benutzt werden.
6. Allgemeine Formen des respektvollen Umgangs miteinander müssen eingehalten werden. Insbesondere ist auf dem gesamten Schulgelände das Spucken verboten. 7. Das Mitbringen und der Genuss von Drogen und alkoholischen Getränken aller Art sind nicht gestattet. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. 8. Handys und elektronische Geräte sind während der Unterrichtszeit und in den Pausen auszuschalten und dürfen nicht benutzt werden. 9. Schüler, die nicht das Helmholtz – Gymnasium besuchen, dürfen sich während der allgemeinen Unterrichtszeit nicht auf dem Schulgelände aufhalten. 10. Autos, Mopeds und Motorräder dürfen auf dem Schulhof weder benutzt noch abgestellt werden (Ausnahme: Be- und Entladen). Auf dem Schulhof müssen Fahrräder geschoben werden. 11. Die Toiletten sollen in den Pausen aufgesucht werden. 12. In den großen Pausen – außer in Regenpausen - halten sich die Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulhof auf. 13. Zu Beginn der großen Pausen und am Ende des Unterrichts verlässt der Fachlehrer als Letzter den Klassenraum und schließt ab. In den großen Pausen und während des Unterrichts in Fachräumen werden die Klassenräume verschlossen, da von Seiten der Schule kein Versicherungsschutz besteht. 14. Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit (außer zu Unterrichtszwecken) nicht verlassen. 15. Nur in den großen Pausen und vor dem Unterricht dürfen die Schüler der Sekundarstufe I die Kantine aufsuchen, um sich etwas zu kaufen. 16. Beim Schellen zum Unterricht begeben sich alle Schüler zu ihren Klassenräumen. Sollte ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, so erkundigt sich ein von der Klasse gewählter Schüler im Lehrerzimmer. Erfährt er dort nichts Näheres, erkundigt er sich im Sekretariat. 17. Das Inventar der Schule ist schonend zu behandeln. Schäden jeglicher Art sind sofort beim Klassenlehrer (oder beim Hausmeister) zu melden. Bei grob fahrlässiger oder sogar mutwilliger Beschädigung haften die Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jeder ist dafür verantwortlich, dass die Unterrichtsräume nicht unnötig verschmutzt werden. Die Lerngruppe, die einen Unterrichtsraum als letzte am Tag benutzt, stellt die Stühle hoch. 18. Das Sitzen auf Fensterbänken ist verboten. 19. Bei Feueralarm (10 kurze Klingelzeichen, die sich wiederholen) sind alle Hauseingänge zu öffnen, die Fenster und Glastüren aber zu schließen. Die Schüler gehen ruhig hinunter und versammeln sich auf dem Spielplatz an der Erwinstraße mit ihren Fachlehrern zur Kontrolle der Vollzähligkeit anhand des Klassenbuchs/ der Kursliste.
aktualisiert: 06.02.2011 Hausordnung Helmholtz – Gymnasium
1. Das Schulgebäude wird um 7.45 Uhr für die Schüler geöffnet. 2. Während der allgemeinen Unterrichtszeit von 8.00 – 14.15 Uhr vermeiden Schüler auf dem Schulhof und im Gebäude jede Art von Lärm. Dies gilt nicht für die großen Pausen. 3. Für Schüler, die später als zur ersten Stunde Unterricht haben, gilt: 3.1 Die Flure vor den Klassen und die Klassenräume dürfen erst fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts betreten werden. 3.2 Wer früher auf dem Schulgelände ist, hält sich vor dem Neubau oder in der Kantine auf. 4. Gemäß den baupolizeilichen Vorschriften betreten und verlassen die Schüler das Schulgebäude nur durch die Türen zum Schulhof. 5. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich noch andere gefährdet. So ist es zum Beispiel verboten, gefährliche Gegenstände mitzubringen. Ebenso können Ball- und Fangspiele in den Gebäuden wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht geduldet werden. Während der Pausen dürfen für das Fußballspielen auf dem Schulhof nur Softbälle benutzt werden.
6. Allgemeine Formen des respektvollen Umgangs miteinander müssen eingehalten werden. Insbesondere ist auf dem gesamten Schulgelände das Spucken verboten. 7. Das Mitbringen und der Genuss von Drogen und alkoholischen Getränken aller Art sind nicht gestattet. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. 8. Handys und elektronische Geräte sind während der Unterrichtszeit und in den Pausen auszuschalten und dürfen nicht benutzt werden. 9. Schüler, die nicht das Helmholtz – Gymnasium besuchen, dürfen sich während der allgemeinen Unterrichtszeit nicht auf dem Schulgelände aufhalten. 10. Autos, Mopeds und Motorräder dürfen auf dem Schulhof weder benutzt noch abgestellt werden (Ausnahme: Be- und Entladen). Auf dem Schulhof müssen Fahrräder geschoben werden. 11. Die Toiletten sollen in den Pausen aufgesucht werden. 12. In den großen Pausen – außer in Regenpausen - halten sich die Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulhof auf. 13. Zu Beginn der großen Pausen und am Ende des Unterrichts verlässt der Fachlehrer als Letzter den Klassenraum und schließt ab. In den großen Pausen und während des Unterrichts in Fachräumen werden die Klassenräume verschlossen, da von Seiten der Schule kein Versicherungsschutz besteht.
14. Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit (außer zu Unterrichtszwecken) nicht verlassen. 15. Nur in den großen Pausen und vor dem Unterricht dürfen die Schüler der Sekundarstufe I die Kantine aufsuchen, um sich etwas zu kaufen. 16. Beim Schellen zum Unterricht begeben sich alle Schüler zu ihren Klassenräumen. Sollte ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, so erkundigt sich ein von der Klasse gewählter Schüler im Lehrerzimmer. Erfährt er dort nichts Näheres, erkundigt er sich im Sekretariat. 17. Das Inventar der Schule ist schonend zu behandeln. Schäden jeglicher Art sind sofort beim Klassenlehrer (oder beim Hausmeister) zu melden. Bei grob fahrlässiger oder sogar mutwilliger Beschädigung haften die Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jeder ist dafür verantwortlich, dass die Unterrichtsräume nicht unnötig verschmutzt werden. Die Lerngruppe, die einen Unterrichtsraum als letzte am Tag benutzt, stellt die Stühle hoch. 18. Das Sitzen auf Fe Hausordnung Helmholtz – Gymnasium
1. Das Schulgebäude wird um 7.45 Uhr für die Schüler geöffnet. 2. Während der allgemeinen Unterrichtszeit von 8.00 – 14.15 Uhr vermeiden Schüler auf dem Schulhof und im Gebäude jede Art von Lärm. Dies gilt nicht für die großen Pausen. 3. Für Schüler, die später als zur ersten Stunde Unterricht haben, gilt: 3.1 Die Flure vor den Klassen und die Klassenräume dürfen erst fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts betreten werden. 3.2 Wer früher auf dem Schulgelände ist, hält sich vor dem Neubau oder in der Kantine auf. 4. Gemäß den baupolizeilichen Vorschriften betreten und verlassen die Schüler das Schulgebäude nur durch die Türen zum Schulhof. 5. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich noch andere gefährdet. So ist es zum Beispiel verboten, gefährliche Gegenstände mitzubringen. Ebenso können Ball- und Fangspiele in den Gebäuden wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht geduldet werden. Während der Pausen dürfen für das Fußballspielen auf dem Schulhof nur Softbälle benutzt werden.
6. Allgemeine Formen des respektvollen Umgangs miteinander müssen eingehalten werden. Insbesondere ist auf dem gesamten Schulgelände das Spucken verboten. 7. Das Mitbringen und der Genuss von Drogen und alkoholischen Getränken aller Art sind nicht gestattet. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. 8. Handys und elektronische Geräte sind während der Unterrichtszeit und in den Pausen auszuschalten und dürfen nicht benutzt werden. 9. Schüler, die nicht das Helmholtz – Gymnasium besuchen, dürfen sich während der allgemeinen Unterrichtszeit nicht auf dem Schulgelände aufhalten. 10. Autos, Mopeds und Motorräder dürfen auf dem Schulhof weder benutzt noch abgestellt werden (Ausnahme: Be- und Entladen). Auf dem Schulhof müssen Fahrräder geschoben werden. 11. Die Toiletten sollen in den Pausen aufgesucht werden. 12. In den großen Pausen – außer in Regenpausen - halten sich die Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulhof auf. 13. Zu Beginn der großen Pausen und am Ende des Unterrichts verlässt der Fachlehrer als Letzter den Klassenraum und schließt ab. In den großen Pausen und während des Unterrichts in Fachräumen werden die Klassenräume verschlossen, da von Seiten der Schule kein Versicherungsschutz besteht.
14. Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit (außer zu Unterrichtszwecken) nicht verlassen. 15. Nur in den großen Pausen und vor dem Unterricht dürfen die Schüler der Sekundarstufe I die Kantine aufsuchen, um sich etwas zu kaufen. 16. Beim Schellen zum Unterricht begeben sich alle Schüler zu ihren Klassenräumen. Sollte ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, so erkundigt sich ein von der Klasse gewählter Schüler im Lehrerzimmer. Erfährt er dort nichts Näheres, erkundigt er sich im Sekretariat. 17. Das Inventar der Schule ist schonend zu behandeln. Schäden jeglicher Art sind sofort beim Klassenlehrer (oder beim Hausmeister) zu melden. Bei grob fahrlässiger oder sogar mutwilliger Beschädigung haften die Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jeder ist dafür verantwortlich, dass die Unterrichtsräume nicht unnötig verschmutzt werden. Die Lerngruppe, die einen Unterrichtsraum als letzte am Tag benutzt, stellt die Stühle hoch. 18. Das Sitzen auf Fensterbänken ist verboten. 19. Bei Feueralarm (10 kurze Klingelzeichen, die sich wiederholen) sind alle Hauseingänge zu öffnen, die Fenster und Glastüren aber zu schließen. Die Schüler gehen ruhig hinunter und versammeln sich auf dem Spielplatz an der Erwinstraße mit ihren Fachlehrern zur Kontrolle der Vollzähligkeit anhand des Klassenbuchs/ der Kursliste. nsterbänken ist verboten. 19. Bei Feueralarm (10 kurze Klingelzeichen, die sich wiederholen) sind alle Hauseingänge zu öffnen, die Fenster und Glastüren aber zu schließen. Die Schüler gehen ruhig hinunter und versammeln sich auf dem Spielplatz an der Erwinstraße mit ihren Fachlehrern zur Kontrolle der Vollzähligkeit anhand des Klassenbuchs/ der Kursliste. |

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INDIVIDUELLE STUDIEN- BERUFSBERATUNG
Der nächste Termin ist der 12. 15. Juni. (zur INFO)
ABI 92 AUFGEPASST
Der Abi-Jahrgang von 1992 feiert sein 20jähriges Abi am Samstag, den 1.9.2012, ab 19 Uhr im Restaurant „Zum Treppchen“, Faßstr. 21, 44263 Dortmund-Hörde.
ERFOLGREICH
Die “Bilis“ aus der 8b haben beim Schülerwettbewerb der Bundeszentrale für politische Bildung als einzige Dortmunder Schule einen Preis gewonnen. MEHR.
AG - NEWs
Die aktive Mittagspause ist gut angelaufen. Gesucht werden noch Spenden von abgelegten Musikinstrumenten. (Link zur aktiven Mittagspause)
SPENDE
Wir bedanken uns ganz herzlich für die großzügige Spende für den Fachbereich Musik am HG beim Rotary Club und weiteren Spendern, die Musik in Dortmund über "Musik macht stark!" fördern!